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ImmoESt-Rechner: Immobilienertragsteuer berechnen

Berechnen Sie die österreichische Immobilienertragsteuer (ImmoESt) nach § 30 EStG — für Neu- und Altbestand, mit optionaler Inflationsanpassung. Sofort, kostenlos, ohne Anmeldung.

Eingaben

Ursprünglicher Kaufpreis der Immobilie

%

Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Makler etc.

Wertsteigernde Renovierungen, die den Kaufpreis erhöhen

Bitte Kaufpreis, Verkaufspreis und Kaufdatum eingeben

Was ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt)?

Die Immobilienertragsteuer (kurz ImmoESt) ist eine österreichische Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, geregelt in § 30 EStG. Sie fällt an, wenn Sie eine Immobilie verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen — also der Verkaufspreis die Anschaffungskosten übersteigt.

Die ImmoESt ist eine Endbesteuerung mit besonderem Steuersatz — sie wird nicht zum übrigen Einkommen hinzugerechnet, sondern separat berechnet und durch den Notar oder die Parteienvertreter als Immobilienertragsteuer abgeführt.

Neubestand (ab 1.4.2002)

30 %

Auf den Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten und Instandsetzungen).

Altbestand (vor 1.4.2002)

4,2 % / 18 %

Pauschal 4,2 % vom Verkaufspreis oder — wenn günstiger — 18 % vom tatsächlichen Gewinn. Der niedrigere Betrag gilt.

Wie wird die ImmoESt berechnet?

  1. 1Kaufdatum prüfen: Wurde die Immobilie vor oder nach dem 1. April 2002 erworben? Das bestimmt, ob Neu- oder Altbestandsregelungen gelten.
  2. 2Anschaffungskosten ermitteln: Kaufpreis + Grunderwerbsteuer + Notarkosten + Makler + wertsteigernde Instandsetzungen.
  3. 3Veräußerungsgewinn berechnen: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten gesamt.
  4. 4Steuersatz anwenden: 30 % für Neubestand, oder 4,2 % / 18 % für Altbestand.

Inflationsanpassung für Altbestand (§ 30 Abs. 2 EStG)

Für Immobilien, die vor 2012 erworben wurden und als Altbestand gelten, kann eine Inflationsanpassung des Kaufpreises geltend gemacht werden. Ab dem 11. Jahr nach dem Erwerb erhöht sich der Kaufpreis um 2 % pro Jahr, maximal jedoch um 50 %. Dadurch verringert sich der Veräußerungs- gewinn — und damit die Steuer.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach Einzelfall (z.B. Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellerbefreiung, betriebliche Nutzung) abweichen. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihren konkreten Fall.

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