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Vereinbarter Kaufpreis der Immobilie
Einheitlicher Steuersatz 3,5 % in allen Bundesländern seit 2014
Typisch: 1–3 % des Kaufpreises
Bitte Kaufpreis eingeben, um die Steuer zu berechnen
Was ist die Grunderwerbsteuer (GrESt)?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine österreichische Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist in § 7 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) geregelt und wird bei jedem Eigentümerwechsel fällig — egal ob durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft.
Seit 2014 ist die Grunderwerbsteuer eine einheitliche Bundessteuer mit einem Steuersatz von 3,5 % in allen 9 Bundesländern. Für Familienübertragungen gelten reduzierte Steuersätze.
Normaler Kauf (§ 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG)
Einheitlicher Steuersatz auf den Kaufpreis — gilt in allen österreichischen Bundesländern.
Familienübertragung (§ 26a GGG)
Gestaffelt: 0,5 % bis € 250k · 2 % bis € 400k · 3,5 % darüber. Für nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner).
Alle Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
| Kostenpunkt | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % | Normaler Kauf |
| Grundbucheintragungsgebühr | 1,1 % | Pflicht, gesetzlich |
| Notar / Anwalt | 1–3 % | Je nach Leistung |
| Maklerprovision | bis 3 % + USt | Falls Makler beauftragt |
| Gesamt (ohne Makler) | ≈ 6–8 % | Als Faustformel |
Ausnahmen und Befreiungen
Familienübertragungen
Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern, Kindern, Enkeln, Geschwistern und weiteren nahen Angehörigen profitieren von gestaffelten Steuersätzen (0,5 % / 2 % / 3,5 %).
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften gelten spezielle Bewertungsregeln. Die Bemessungsgrundlage kann vom Kaufpreis abweichen.
Exekution und Enteignung
Bei zwangsweiser Veräußerung im Exekutionsverfahren oder bei behördlicher Enteignung können Befreiungen oder ermäßigte Sätze gelten.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer — Käufer oder Verkäufer?
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Kann die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden?
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