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Grunderwerbsteuer-Rechner: GrESt berechnen

Berechnen Sie die österreichische Grunderwerbsteuer (GrESt) nach § 7 GrEStG — für normale Käufe und Familienübertragungen, inkl. Grundbucheintragung und Gesamtnebenkosten. Sofort, kostenlos, ohne Anmeldung.

Eingaben

Vereinbarter Kaufpreis der Immobilie

Einheitlicher Steuersatz 3,5 % in allen Bundesländern seit 2014

%

Typisch: 1–3 % des Kaufpreises

Bitte Kaufpreis eingeben, um die Steuer zu berechnen

Was ist die Grunderwerbsteuer (GrESt)?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine österreichische Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist in § 7 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) geregelt und wird bei jedem Eigentümerwechsel fällig — egal ob durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft.

Seit 2014 ist die Grunderwerbsteuer eine einheitliche Bundessteuer mit einem Steuersatz von 3,5 % in allen 9 Bundesländern. Für Familienübertragungen gelten reduzierte Steuersätze.

Normaler Kauf (§ 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG)

3,5 %

Einheitlicher Steuersatz auf den Kaufpreis — gilt in allen österreichischen Bundesländern.

Familienübertragung (§ 26a GGG)

0,5 – 3,5 %

Gestaffelt: 0,5 % bis € 250k · 2 % bis € 400k · 3,5 % darüber. Für nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner).

Alle Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich

KostenpunktSatzBemerkung
Grunderwerbsteuer3,5 %Normaler Kauf
Grundbucheintragungsgebühr1,1 %Pflicht, gesetzlich
Notar / Anwalt1–3 %Je nach Leistung
Maklerprovisionbis 3 % + UStFalls Makler beauftragt
Gesamt (ohne Makler)≈ 6–8 %Als Faustformel

Ausnahmen und Befreiungen

1

Familienübertragungen

Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern, Kindern, Enkeln, Geschwistern und weiteren nahen Angehörigen profitieren von gestaffelten Steuersätzen (0,5 % / 2 % / 3,5 %).

2

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften gelten spezielle Bewertungsregeln. Die Bemessungsgrundlage kann vom Kaufpreis abweichen.

3

Exekution und Enteignung

Bei zwangsweiser Veräußerung im Exekutionsverfahren oder bei behördlicher Enteignung können Befreiungen oder ermäßigte Sätze gelten.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer — Käufer oder Verkäufer?
Käufer und Verkäufer sind gesetzlich Gesamtschuldner. In der Praxis trägt jedoch üblicherweise der Käufer die Grunderwerbsteuer. Der Notar oder Rechtsanwalt führt sie als Treuhänder ans Finanzamt ab.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Grunderwerbsteuer wird nach Abschluss des Kaufvertrags vom Notar oder Rechtsanwalt ans Finanzamt gemeldet und in der Regel innerhalb eines Monats fällig. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt erst nach Begleichung der Steuer.
Kann die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden?
Ja. Wenn die Immobilie vermietet wird, zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage. Sie wird also indirekt über die Abschreibung steuerlich wirksam — nicht sofort als Werbungskosten.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach Einzelfall (z. B. Grundstückswert höher als Kaufpreis, Sonderfälle bei landwirtschaftlichen Grundstücken, behördliche Verfahren) abweichen. Bitte konsultieren Sie einen Notar oder Steuerberater für Ihren konkreten Fall.

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